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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Stand Juli 2017
Für unsere Lieferungen gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für die Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:
1. Lieferverträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung unsererseits für uns verbindlich. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten uns nur, wenn sie ausdrücklich von uns angenommen werden und schriftlich bestätigt wurden. Besondere Vereinbarungen unserer Vertreter bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Jede Beratung durch uns ist als unverbindlicher Hinweis anzusehen. Sie befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Bei Nichteinhaltung unserer Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, bei Konkurs- oder Vergleichsverfahren, sind wir berechtigt, die Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise auszusetzen, vom Vertrag zurückzutreten, gegebenenfalls auch Schadensersatz zu verlangen.
2. Unsere Preise gelten - sofern nicht anders von uns bestätigt - ab Zentrale Krefeld, ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung. Die Preise basieren auf den zurzeit der Angebotsabgabe beziehungsweise bei Abschluss des Kaufvertrages maßgebenden Kosten und Marktpreisen. Ändern sich diese Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung um mehr als 5 %, so behalten wir uns eine entsprechende Preisangleichung vor.
3. Der Versand der Ware erfolgt unfrei zu Lasten und auf Gefahr des Käufers nach unserer Wahl, es sei denn, dass besondere Versandanweisungen mit dem Käufer vereinbart wurden. Sofern eine andere Weisung von seiten des Auftraggebers nicht ergeht, erfolgt der Versand zu seinen Lasten, versichert nach unseren Bedingungen. Bei Zustellung durch eigenes Fahrzeug oder, falls frachtfreie Anlieferung gewünscht wird, werden die Transportkosten beziehungsweise Frachtauslagen dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergang auf den Käufer über. Gleiches gilt beim Versendungskauf mit der Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit der Ausführung der Versendung betraute Personen. Dieser Gefahrenübergang gilt auch bei Verzug des Käufers mit der Annahme.
4. Verpackungen werden auf Wunsch zurückgenommen.
5. Zahlungen unserer Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Nach Überschreitung des 30-tägigen Zahlungszieles werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Landeszentralbank, mindestens jedoch 7 % p.A. berechnet. Über die Hereinnahme von Wechseln entscheiden wir von Fall zu Fall. Eine Gutschrift erfolgt nur unter dem üblichen Vorbehalt der Einlösung. Für Wechsel werden in jedem Fall die banküblichen Spesen berechnet. Bei Sonderkonditionen oder Kundendienstrechnungen (Reparatur- bzw. Wartungsleistungen) ist das Zahlungsziel sofort rein netto. Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten aufgrund von Forderungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind ausgeschlossen.
6. Bei Auslandslieferungen gelten besondere Liefer- und Zahlungsbedingungen, die bei jedem Auftrag beziehungsweise jeder Auftragsbestätigung festgelegt werden.
7. Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendungen müssen uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich gerügt werden, ansonsten gilt die Ware vollumfänglich als vertragsmäßig geliefert.
8. Eigentumsvorbehalt: Der Verkauf der Erzeugnisse erfolgt unter Eigentumsvorbehalt des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung der berechneten Waren. Solange ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware, die ihm bis zur vollständigen Bezahlung nur leihweise zur Verfügung steht, zu verkaufen, zu verpfänden oder Sicherungsweise zu übereignen. Im Falle ausnahmsweisen Verkaufs mit unserer Genehmigung gelten die Ansprüche aus der Veräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt als an uns abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, die Eigentumsware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls hat er seine Ansprüche gegen die Versicherung an uns abzutreten. Für den Fall einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung des Eigentumsrechtes hat der Käufer uns umgehend zu benachrichtigen.
9. Lieferzeiten, die von uns angegeben werden, sind unverbindlich. Wie bemühen uns, sie einzuhalten und den Wünschen der Abnehmer gerecht zu werden, wobei wir uns Teillieferungen vorbehalten. Rohstoffmangel, Betriebsstörungen und andere eintretende Fertigungsbeeinträchtigungen in Folge höherer Gewalt - auch durch Unterlieferanten - berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen zu verlängern oder vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Verzugsentschädigungen oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10. Gewährleistung: Wir leisten für Mängel der Ware Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Nachbesserung erfolgt ab Zentrale bei frachtfreier Einsendung. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung, Veränderung der Erzeugnisse oder ähnlicher Einwirkung hervorgerufen werden. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nicht offensichtliche Mängel können nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware nicht mehr geltend gemacht werden. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wir leisten Gewähr für die Dauer von einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (2-Wochen-Frist). Der Kunde kann für die zur Mängelbeseitigung in gebauten Teile und die Mängelbeseitigung selbst Ansprüche wegen Sachmangels nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes geltend machen, eine Verlängerung der Gewährleistung erfolgt nicht. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie für das Vorliegen des Mangels bereits bei Abgabe der Ware. Er hat zudem zu beweisen, dass ein Mangel nicht offensichtlich ist. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- oder Nutzeranleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage- oder Nutzeranleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montage- oder Nutzeranleitung der ordnungsgemäßen Montage oder Nutzung entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Wir bieten jedoch die Möglichkeit des Abschlusses von Wartungsverträgen mit Servicepaketen an, die eine gesonderte Garantie beinhalten. Bei Lieferung von Fremdfabrikaten gelten die Gewährleistungsbedingungen der Unterlieferanten in Erweiterung unserer Bedingungen ebenfalls als vereinbart. Im Rahmen unsere Gewährleistung liefern wir Ersatz nur insoweit, als der Anspruch auch von unserem Vorlieferanten anerkannt wird. Wir behalten uns das Recht zu notwendigen Änderungen und Verbesserungen vor. Angaben in Prospekten und Maßzeichnungen können nur insoweit als verbindlich angesehen werden, als sie von uns ausdrücklich für die jeweilige Lieferung als maßgeblich bestätigt wurden.
11. Folgeschäden: Für Schäden an Personen oder Sachen, die dadurch entstehen können, dass gelieferte Geräte oder Zubehörteile im Betrieb des Käufers defekt werden, haften wir nicht.
12. Käuferverzug: Kommt der Käufer aus eigenem Verschulden mit der Abnahme der Ware in Verzug, so wird diese spätestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin in Rechnung gestellt und ist so dann nach den vereinbarten Bedingungen zur Zahlung fällig.
13. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Friesoythe und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile das Amtsgericht Oldenburg i.O..
14. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für die ganz oder teilweise unwirksame Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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